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Beratung

hvv-Rechtsanwälte versteht sich als hochspezialisierte Anwaltskanzlei, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der verrechtlichten Vermögensverwaltung liegt. Darunter verstehen wir u. a. die Übernahme von Testamentsvollstreckungen und die Verwaltung auch umfangreicher Nachlässe einschließlich fortzuführender Gewerbebetriebe oder Unternehmen. Daneben beraten wir unternehmerisch tätige Mandanten in der strategischen Ausrichtung und bei komplexen wirtschaftszivilrechtlichen Fragestellungen.

Durch unsere langjährige Praxis als Insolvenzverwalter und Sachwalter in Verfahren nach den § 270a und § 270b der Insolvenzordnung beherrschen wir die gesamte Klaviatur der Sanierungsinstrumente und kennen die unterschiedlichen Blickwinkel der Beteiligten. Nicht zuletzt beraten wir im wirtschaftlich immer mehr Bedeutung gewinnenden Bereich des Insolvenzanfechtungsrechts und helfen dabei, unberechtigte Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren bzw. sachgerechte außergerichtliche Vergleiche zu schließen. Im Bedarfsfall können wir auf ein langjährig erprobtes interdisziplinäres Netzwerk aus Steuerberatern, Betriebswirten und Unternehmensberatern zurückgreifen, um jedes Mandat optimal und umfassend zu betreuen.